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ZIELE UND SATZUNG
des Fanclubs "Dynamic VolleySupporters Suhl" (Stand 22.10.2006)
Gegründet am 14.10.2006 in der ?Gaststätte Wolfsgrube?, soll unser FanClub eine Bereicherung
der Fanszene rund um den VfB 91 Suhl werden. Er stellt unsere Antwort auf die unserer Meinung
nach an Fahrt verlierende Fanunterstützung für unsere Volleyball Damen des VfB 91 Suhl dar.
Zwei Dinge sehen wir darauf Bezug nehmend als Ziele unserer Fanarbeit an:
I.) Entfachen einer breiteren Unterstützung im Hallenpublikum durch kreative
und sportlich faire Anfeuerungsrufe und Gesänge.
II.) Durch Aktionen am Rande der Spiele neue "Supporters" gewinnen und damit die Fankultur
in Suhl auf eine breitere Basis stellen.
Diese Ziele stehen im direkten Zusammenhang mit den Standards, die wir über unsere Satzung als
Grundlage für unsere Fanclub-Aktivitäten festlegen wollen.
1.) Name und Sitz
Der Fanclub trägt absichtlich den international verständlichen Namen:
"Dynamic VolleySupporters Suhl"
Die von uns sanktionierten Kurzformen sind: "Die Dynamischen" oder "Supporters".
Sitz des Fanclubs ist 98527 Suhl. Kontakt kann über die hier angegebenen Mailadressen
aufgenommen werden.
2.) Zweck und Aufgaben
Zweck des Fanclub ist die Unterstützung und der Besuch von Spielen des VfB 91 Suhl und der
deutschen Volleyball-Nationalmannschaft, freundschaftliche Kontakte zu anderen Fanclubs und
Volleyball-Fans zu pflegen, sowie Geselligkeit und Unternehmungen innerhalb des Fanclubs zu
fördern. Der Fanclub ist parteipolitisch, konfessionell und bezüglich der Nationalität neutral.
3.) Grundlage
Satzung und Beschlüsse, die der Fanclub im Rahmen der Mitgliederversammlung fasst, sind
für alle Mitglieder verbindlich. Satzungsänderungen können nur mit einer Zweidrittelmehrheit
der bei einer Mitgliederversammlung Anwesenden beschlossen werden.
4.) Beitritt und Mitgliedschaft
Über die Aufnahme in den Fanclub beschliesst auf schriftlichen Antrag hin der Vorstand,
der den Antrag ohne Angabe von Gründen ablehnen kann. Die Mitgliedschaft ist mit einem
Monatsbeitrag von € 3,50 - jedoch mit keinen weiteren Verpflichtungen verbunden.
Die Mitgliedschaft im Fanclub wird erreicht durch einen vom Vorstand bewilligten, schriftlichen
Aufnahmeantrag. Der Beitritt Minderjähriger bedarf der Zustimmung durch den gesetzlichen
Vertreter, in der Regel durch die Eltern. Diese wird durch Unterschrift unter dem
Aufnahmeantrag dokumentiert.
Mit dem Beitritt zum Fanclub erwirbt das Mitglied das Recht an Veranstaltungen des Fanclub
teilzunehmen und eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Personen, die sich in besonderer
Weise um den Fanclub verdient gemacht haben, können von der Mitgliederversammlung mit
einfacher Mehrheit zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
5.) Austritt aus dem Fanclub
Jedes Mitglied hat das Recht jederzeit aus dem Fanclub auszutreten. Der Antrag auf
Austritt aus dem Fanclub erfolgt schriftlich und formlos. Bis zu diesem Zeitpunkt
entrichtete Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückerstattet.
6.) Ausschluß aus dem Fanclub
Grobe Verstösse gegen diese Satzung oder Teile davon können mit dem Ausschluss aus dem
Fanclub geahndet werden. Insbesondere sind dies Verstösse, wie Teilnahme an gewalttätigen
Auseinandersetzungen mit Fangruppen (anderer Vereine), sowie rassistische oder
fremdenfeindliche Äusserungen und Handlungen bei oder im Zusammenhang mit Aktivitäten des
Fanclubs. Ausserdem kann die rechtskräftige Verurteilung wegen eines Vergehens oder
Verbrechens mit dem Ausschluss aus dem Fanclub geahndet werden. Den Ausschluss eines
Mitgliedes kann der Vorstand mit einfacher Mehrheit beschliessen.
Das vom Ausschluss betroffene Mitglied hat das Recht diesen Beschluss innerhalb von vier
Kalenderwochen schriftlich anzufechten und durch den Vorstand eine ausserordentliche Mit-
gliederversammlung einberufen zu lassen, die mit einfacher Mehrheit über die Verhängung
des Ausschlusses abstimmt. Der Beschluss dieser ausserordentliche Mitgliederversammlung
ist endgültig und für alle Beteiligten bindend.
7.) Finanzen
Die Mitgliedsbeiträge werden ausschliesslich für die Aktionen und die laufenden
Kosten des Fanclubs verwendet. Auf der jährlichen ordentlichen Mitgliederversammlung
ist vom Schatzmeister ein Kassenbericht abzuliefern, der die Verwendungen dokumentiert.
Das Restbudget wird je nach Ergebnis aus einfacher Abstimmung in das nächste Jahr
übertragen, oder für die "Verpflegung" bei der Mitgliederversammlung verwendet.
Die Beiträge werden von den Mitgliedern selbstständig überwiesen/eingezahlt. Bei
3-maliger Nichtzahlung der Beiträge erlischt die Mitgliedschaft des Betroffenen.
8.) Abstimmungen
Auf Versammlungen können ab einer Mitgliederanzahl von fünf Personen Abstimmungen
getätigt werden. Es müssen jedoch mindestens drei Mitglieder aus dem Vorstand anwesend
sein (Vorsitzender, Stellv., Schatzmeister oder Beiräte). Die Beschlüsse sind für alle anderen,
auch nicht anwesenden Mitglieder, bindend.
9.) Die Einberufung der Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt regelmäßig einmal im Kalenderjahr zusammen.
Die Einladung hierzu erfolgt durch den Fanclubvorstand mindestens zwei Kalenderwochen im
voraus. Ausserordentliche Mitgliederversammlungen können durch den Vorstand einberufen
werden, wenn es im Interesse des Fanclubs erforderlich ist.
Wird von 3 oder mehr Mitgliedern unter Angabe eines Zweckes eine ausserordentliche
Mitgliederversammlung schriftlich verlangt, so ist innerhalb von vier Kalenderwochen eine
ausserordentliche Mitgliederversammlung durch den Vorstand einzuberufen.
Einzelne Mitglieder können unter den unter Punkt 6 geregelten Umständen eine ausser-
ordentliche Mitgliederversammlung einberufen lassen. Eine ausserordentliche Mitglieder-
versammlung kann die regelmäßig folgende ordentliche Mitgliederversammlung nicht ersetzen.
Auf Mitgliederversammlungen ist ein Protokoll zu führen, welches auf der Internetseite
für alle einzusehen ist.
10.) Aufgaben der Mitgliederversammlung
- Abstimmung über Änderungsvorschläge bezüglich der Satzung.
- Einbringen und Abstimmung von Vorschlägen zu Aktionen und Anschaffungen des Fanclubs.
- Die Mitgliederversammlung kann mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden die Neuwahl des
Vorstandes oder die direkte Auflösung des Fanclubs beschliessen. Bestimmt die Zweidrittel-
mehrheit die Entlassung des Vorstandes, ohne das es Kandidaten für eine Neubesetzung gibt
oder erhalten die neuen Kandidaten keine Mehrheit, gilt der Fanclub als aufgelöst.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind für alle Mitglieder und den Vorstand bindend.
11.) Vorstand
Der Fanclubvorstand setzt sich zusammen aus Vorsitzenden, Stellvertreter, Kassenwart,
Webmaster/Schriftführer und Beiräte und vertritt die Interessen des Fanclubs intern und nach aussen.
Die Vorstandschaft ist ehrenamtlich. Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis auf einer Mit-
gliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit seine Ablösung beschlossen wird.
Die folgende Neuwahl zum Vorsitzden hat dann gewonnen, wer die absolute Mehrheit der
Stimmen der Versammlung im ersten Wahlgang auf sich vereinigt. Kann im ersten Wahlgang
kein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen, so findet eine Stichwahl
zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen aus dem ersten Wahlgang statt, bei
der die einfache Mehrheit ausreichend ist.
Jedes Vorstandsmitglied hat das Recht jederzeit unter Angabe von Gründen von seinem Posten
zurückzutreten. Sind durch Rücktritt ein oder zwei Posten des Vorstands nicht besetzt, so
werden dessen Aufgaben bis zur Wiederbesetzung von den verbleibenden Vorstandsmitgliedern
übernommen. Sind durch Rücktritt mehr als 2 Posten des Vorstandes nicht besetzt,
ist binnen vier Wochen eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, um
einen neuen Vorstand zu wählen
12.) FanClub-Fahrten
Punkt muss noch erarbeitet werden.
13.) Haftung
Der Fanclub und sein Vorstand schliessen jegliche Art Haftung gegenüber Fanclub-
Mitgliedern und Veranstaltungsteilnehmern aus, dieses gilt auch für Sach- und Körperschäden,
die auf Fanclubveranstaltungen oder Fahrten des Fanclub zum oder im Stadion entstehen.
Auf Fahrten und anderen Veranstaltungen des Fanclub ist jeder Teilnehmer für sein
Verhalten selbst verantwortlich und haftbar. Minderjährige Mitglieder sind durch einen
Erziehungsberechtigten zu begleiten.
14.) Webseite und Forum
Die Webseite und das Forum können in einigen Fällen als Sprachrohr des Vorstands und von
Mitgliedern benutzt werden. Es ist hier möglich, Vorschläge einzubringen, oder Entscheidungen
für kurzfristige Aktionen zu treffen, ohne eine Mitgliederversammlung einzuberufen. In diesem
Falle sind die Stimmen des gesamten Vorstands, sowie eine einfache Mehrheit der Mitglieder
von Nöten, sofern die Entscheidung die finanziellen Ressourcen des Fanclubs betrifft.
Die Mitglieder sind deswegen angehalten, sich soweit möglich in regelmässigen Abständen auf
der Webseite bzw. im Forum zu informieren, und mit ihrem Forenaccount sorgsam umzugehen.
15.) Sonstiges
Schlechtes Benehmen in den Hallen, sowie auf dem Weg dorthin, besonders belästigen des
Fahrers während der Fahrt ,oder Sachbeschädigung am Fahrzeug etc., wird je nach Ausmass
mit einer Geldstrafe von mindestens 25,00 Euro zu Gunsten des Fanclubkonto bestraft. Für
verursachte Schäden ist selbstverständlich aufzukommen. Bei groben Verstössen ist ein
Ausschluss aus dem Fanclub möglich, auch eine Mitfahrt als Gast ist dann ausgeschlossen.
Über Strafen entscheidet der Vorstand und die Beiräte.
16.) Gültigkeit und Inkraft-Treten
Diese Satzung (Stand vom xx.xx.2006) tritt ab dem xx.xx.2006 in Kraft und gilt bis auf
bis auf Widerruf.
Der Vorstand
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