logo_small
menu_graphic
  
Seite weiter im Umbau
Vorschläge bitte ins Forum. :)

...wenn Sie das hier lesen können,
brauchen Sie keine Brille!
  
home

news

links

satzung

kontakt

service

forum

ZIELE UND SATZUNG

des Fanclubs "Dynamic VolleySupporters Suhl" (Stand 22.10.2006)

Gegründet am 14.10.2006 in der ?Gaststätte Wolfsgrube?, soll unser FanClub eine Bereicherung
der Fanszene rund um den VfB 91 Suhl werden. Er stellt unsere Antwort auf die unserer Meinung
nach an Fahrt verlierende Fanunterstützung für unsere Volleyball Damen des VfB 91 Suhl dar.
Zwei Dinge sehen wir darauf Bezug nehmend als Ziele unserer Fanarbeit an:

I.) Entfachen einer breiteren Unterstützung im Hallenpublikum durch kreative
und sportlich faire Anfeuerungsrufe und Gesänge.

II.) Durch Aktionen am Rande der Spiele neue "Supporters" gewinnen und damit die Fankultur
in Suhl auf eine breitere Basis stellen.


Diese Ziele stehen im direkten Zusammenhang mit den Standards, die wir über unsere Satzung als
Grundlage für unsere Fanclub-Aktivitäten festlegen wollen.

  • 1.) Name und Sitz
    • Der Fanclub trägt absichtlich den international verständlichen Namen:
      "Dynamic VolleySupporters Suhl"
      Die von uns sanktionierten Kurzformen sind: "Die Dynamischen" oder "Supporters".
      Sitz des Fanclubs ist 98527 Suhl. Kontakt kann über die hier angegebenen Mailadressen
      aufgenommen werden.

  • 2.) Zweck und Aufgaben
    • Zweck des Fanclub ist die Unterstützung und der Besuch von Spielen des VfB 91 Suhl und der
      deutschen Volleyball-Nationalmannschaft, freundschaftliche Kontakte zu anderen Fanclubs und
      Volleyball-Fans zu pflegen, sowie Geselligkeit und Unternehmungen innerhalb des Fanclubs zu
      fördern. Der Fanclub ist parteipolitisch, konfessionell und bezüglich der Nationalität neutral.

  • 3.) Grundlage
    • Satzung und Beschlüsse, die der Fanclub im Rahmen der Mitgliederversammlung fasst, sind
      für alle Mitglieder verbindlich. Satzungsänderungen können nur mit einer Zweidrittelmehrheit
      der bei einer Mitgliederversammlung Anwesenden beschlossen werden.
  • 4.) Beitritt und Mitgliedschaft
    • Über die Aufnahme in den Fanclub beschliesst auf schriftlichen Antrag hin der Vorstand,
      der den Antrag ohne Angabe von Gründen ablehnen kann. Die Mitgliedschaft ist mit einem
      Monatsbeitrag von € 3,50 - jedoch mit keinen weiteren Verpflichtungen verbunden.
      Die Mitgliedschaft im Fanclub wird erreicht durch einen vom Vorstand bewilligten, schriftlichen
      Aufnahmeantrag. Der Beitritt Minderjähriger bedarf der Zustimmung durch den gesetzlichen
      Vertreter, in der Regel durch die Eltern. Diese wird durch Unterschrift unter dem
      Aufnahmeantrag dokumentiert.
      Mit dem Beitritt zum Fanclub erwirbt das Mitglied das Recht an Veranstaltungen des Fanclub
      teilzunehmen und eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Personen, die sich in besonderer
      Weise um den Fanclub verdient gemacht haben, können von der Mitgliederversammlung mit
      einfacher Mehrheit zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
  • 5.) Austritt aus dem Fanclub
    • Jedes Mitglied hat das Recht jederzeit aus dem Fanclub auszutreten. Der Antrag auf
      Austritt aus dem Fanclub erfolgt schriftlich und formlos. Bis zu diesem Zeitpunkt
      entrichtete Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückerstattet.

  • 6.) Ausschluß aus dem Fanclub
    • Grobe Verstösse gegen diese Satzung oder Teile davon können mit dem Ausschluss aus dem
      Fanclub geahndet werden. Insbesondere sind dies Verstösse, wie Teilnahme an gewalttätigen
      Auseinandersetzungen mit Fangruppen (anderer Vereine), sowie rassistische oder
      fremdenfeindliche Äusserungen und Handlungen bei oder im Zusammenhang mit Aktivitäten des
      Fanclubs. Ausserdem kann die rechtskräftige Verurteilung wegen eines Vergehens oder
      Verbrechens mit dem Ausschluss aus dem Fanclub geahndet werden. Den Ausschluss eines
      Mitgliedes kann der Vorstand mit einfacher Mehrheit beschliessen.
      Das vom Ausschluss betroffene Mitglied hat das Recht diesen Beschluss innerhalb von vier
      Kalenderwochen schriftlich anzufechten und durch den Vorstand eine ausserordentliche Mit-
      gliederversammlung einberufen zu lassen, die mit einfacher Mehrheit über die Verhängung
      des Ausschlusses abstimmt. Der Beschluss dieser ausserordentliche Mitgliederversammlung
      ist endgültig und für alle Beteiligten bindend.

  • 7.) Finanzen
    • Die Mitgliedsbeiträge werden ausschliesslich für die Aktionen und die laufenden
      Kosten des Fanclubs verwendet. Auf der jährlichen ordentlichen Mitgliederversammlung
      ist vom Schatzmeister ein Kassenbericht abzuliefern, der die Verwendungen dokumentiert.
      Das Restbudget wird je nach Ergebnis aus einfacher Abstimmung in das nächste Jahr
      übertragen, oder für die "Verpflegung" bei der Mitgliederversammlung verwendet.
      Die Beiträge werden von den Mitgliedern selbstständig überwiesen/eingezahlt. Bei
      3-maliger Nichtzahlung der Beiträge erlischt die Mitgliedschaft des Betroffenen.

  • 8.) Abstimmungen
    • Auf Versammlungen können ab einer Mitgliederanzahl von fünf Personen Abstimmungen
      getätigt werden. Es müssen jedoch mindestens drei Mitglieder aus dem Vorstand anwesend
      sein (Vorsitzender, Stellv., Schatzmeister oder Beiräte). Die Beschlüsse sind für alle anderen,
      auch nicht anwesenden Mitglieder, bindend.

  • 9.) Die Einberufung der Mitgliederversammlung
    • Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt regelmäßig einmal im Kalenderjahr zusammen.
      Die Einladung hierzu erfolgt durch den Fanclubvorstand mindestens zwei Kalenderwochen im
      voraus. Ausserordentliche Mitgliederversammlungen können durch den Vorstand einberufen
      werden, wenn es im Interesse des Fanclubs erforderlich ist.
      Wird von 3 oder mehr Mitgliedern unter Angabe eines Zweckes eine ausserordentliche
      Mitgliederversammlung schriftlich verlangt, so ist innerhalb von vier Kalenderwochen eine
      ausserordentliche Mitgliederversammlung durch den Vorstand einzuberufen.
      Einzelne Mitglieder können unter den unter Punkt 6 geregelten Umständen eine ausser-
      ordentliche Mitgliederversammlung einberufen lassen. Eine ausserordentliche Mitglieder-
      versammlung kann die regelmäßig folgende ordentliche Mitgliederversammlung nicht ersetzen.
      Auf Mitgliederversammlungen ist ein Protokoll zu führen, welches auf der Internetseite
      für alle einzusehen ist.

  • 10.) Aufgaben der Mitgliederversammlung
    • - Abstimmung über Änderungsvorschläge bezüglich der Satzung.
      - Einbringen und Abstimmung von Vorschlägen zu Aktionen und Anschaffungen des Fanclubs.
      - Die Mitgliederversammlung kann mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden die Neuwahl des
      Vorstandes oder die direkte Auflösung des Fanclubs beschliessen. Bestimmt die Zweidrittel-
      mehrheit die Entlassung des Vorstandes, ohne das es Kandidaten für eine Neubesetzung gibt
      oder erhalten die neuen Kandidaten keine Mehrheit, gilt der Fanclub als aufgelöst.
      Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind für alle Mitglieder und den Vorstand bindend.

  • 11.) Vorstand
    • Der Fanclubvorstand setzt sich zusammen aus Vorsitzenden, Stellvertreter, Kassenwart,
      Webmaster/Schriftführer und Beiräte und vertritt die Interessen des Fanclubs intern und nach aussen.
      Die Vorstandschaft ist ehrenamtlich. Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis auf einer Mit-
      gliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit seine Ablösung beschlossen wird.
      Die folgende Neuwahl zum Vorsitzden hat dann gewonnen, wer die absolute Mehrheit der
      Stimmen der Versammlung im ersten Wahlgang auf sich vereinigt. Kann im ersten Wahlgang
      kein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen, so findet eine Stichwahl
      zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen aus dem ersten Wahlgang statt, bei
      der die einfache Mehrheit ausreichend ist.
      Jedes Vorstandsmitglied hat das Recht jederzeit unter Angabe von Gründen von seinem Posten
      zurückzutreten. Sind durch Rücktritt ein oder zwei Posten des Vorstands nicht besetzt, so
      werden dessen Aufgaben bis zur Wiederbesetzung von den verbleibenden Vorstandsmitgliedern
      übernommen. Sind durch Rücktritt mehr als 2 Posten des Vorstandes nicht besetzt,
      ist binnen vier Wochen eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, um
      einen neuen Vorstand zu wählen

  • 12.) FanClub-Fahrten
    • Punkt muss noch erarbeitet werden.
  • 13.) Haftung
    • Der Fanclub und sein Vorstand schliessen jegliche Art Haftung gegenüber Fanclub-
      Mitgliedern und Veranstaltungsteilnehmern aus, dieses gilt auch für Sach- und Körperschäden,
      die auf Fanclubveranstaltungen oder Fahrten des Fanclub zum oder im Stadion entstehen.
      Auf Fahrten und anderen Veranstaltungen des Fanclub ist jeder Teilnehmer für sein
      Verhalten selbst verantwortlich und haftbar. Minderjährige Mitglieder sind durch einen
      Erziehungsberechtigten zu begleiten.

  • 14.) Webseite und Forum
    • Die Webseite und das Forum können in einigen Fällen als Sprachrohr des Vorstands und von
      Mitgliedern benutzt werden. Es ist hier möglich, Vorschläge einzubringen, oder Entscheidungen
      für kurzfristige Aktionen zu treffen, ohne eine Mitgliederversammlung einzuberufen. In diesem
      Falle sind die Stimmen des gesamten Vorstands, sowie eine einfache Mehrheit der Mitglieder
      von Nöten, sofern die Entscheidung die finanziellen Ressourcen des Fanclubs betrifft.
      Die Mitglieder sind deswegen angehalten, sich soweit möglich in regelmässigen Abständen auf
      der Webseite bzw. im Forum zu informieren, und mit ihrem Forenaccount sorgsam umzugehen.

  • 15.) Sonstiges
    • Schlechtes Benehmen in den Hallen, sowie auf dem Weg dorthin, besonders belästigen des
      Fahrers während der Fahrt ,oder Sachbeschädigung am Fahrzeug etc., wird je nach Ausmass
      mit einer Geldstrafe von mindestens 25,00 Euro zu Gunsten des Fanclubkonto bestraft. Für
      verursachte Schäden ist selbstverständlich aufzukommen. Bei groben Verstössen ist ein
      Ausschluss aus dem Fanclub möglich, auch eine Mitfahrt als Gast ist dann ausgeschlossen.
      Über Strafen entscheidet der Vorstand und die Beiräte.

  • 16.) Gültigkeit und Inkraft-Treten
    • Diese Satzung (Stand vom xx.xx.2006) tritt ab dem xx.xx.2006 in Kraft und gilt bis auf
      bis auf Widerruf.

    Der Vorstand
      5404